Revision aufgehoben., zurückverwiesen 26.06.2002 11 Sa 1285/02
Verfahrensgang
ArbG Bielefeld (Urteil vom 16.02.2000; Aktenzeichen 2 Ca 1877/99) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.02.2000 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien, zwischen denen aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 15.12.1992 nach Maßgabe des Bundesmanteltarifvertrages für die Deutsche Entsorgungswirtschaft (BMTV-Entsorgungswirtschaft) seit 1971 ein Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigung des Klägers als Kraftfahrer gegen einen Stundenlohn bis Januar 1999 in Höhe von 22,33 DM brutto und ab Februar 1999 in Höhe von 22,89 DM brutto besteht, streiten um einen Differenzbetrag aus einer Entgeltfortzahlung für die Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von 54 Arbeitstagen während der Zeit von Januar bis April 1999 in Höhe von 1.972,32 DM brutto.
Die Beklagte leistete die Entgeltfortzahlung lediglich auf der Basis der tariflichen Arbeitszeit von 7,4 Stunden pro Arbeitstag.
Hinsichtlich des weiteren unstreitigen Tatbestandes, der von beiden Parteien in erster Instanz vorgetragenen Behauptungen und Rechtsansichten sowie der von ihnen gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des am 16.02.2000 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Bielefeld Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat durch das erwähnte Urteil die Klage abgewiesen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils verwiesen.
Gegen dieses, dem Kläger am 13.03.2000 zugestellte Urteil hat dieser mit einer am 12.04.2000 beim Landesarbeitsgericht eingegangenen Schrift seiner Prozessbevollmächtigten Berufung eingelegt und diese mit einem wei...