Entscheidungsstichwort (Thema)
Personenbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, Wiedereinstellungsanspruch
Leitsatz (amtlich)
Entfällt bei einer Kündigung wegen langandauernder Erkrankung die Grundlage für die negative Gesundheitsprognose 14 Monate nach Zugang der Kündigung und 8 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist, besteht in der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers, sofern der Arbeitgeber keinen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
Normenkette
KSchG § 1 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Herford (Urteil vom 06.11.1999; Aktenzeichen 1 Ca 225/97) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 06.11.1997 – 1 Ca 225/97 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
Die Beklagte fertigt in ihrem Betrieb in H Bauelemente. Sie beschäftigt ca. 30 Arbeitnehmer. Im Betrieb ist ein dreiköpfiger Betriebsrat gewählt. Vorsitzender des Betriebsrates ist der Zeuge C.
Der am 01.10.1948 geborene Kläger ist verheiratet und nach den Angaben in der Lohnsteuerkarte 1997 einem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Im Januar 1981 trat er als Produktionshelfer in den Betrieb der Beklagten ein. Seine Aufgabe war das Zuschneiden von Basiselementen aus Eternit und die Montage zu Pflanzgefäßen, Dachrandabschlüssen und Platten. Der Bruttoverdienst des Klägers betrug zuletzt 22,90 DM brutto pro Stunde.
Am 06.11.1995 erkrankte der Kläger. Wegen der Arbeitsunfähigkeit, die noch andauerte, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 21.01.1997 (Bl. 3 d.A.), welches dem Kläger am 23.01.1997 übergeben wurde. Zuvor hatte die Beklagte d...