Leitsatz (amtlich)
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Erstattung von Kosten für die Einlagerung von Baumaterialen (hier: zur Wiederverwendung bestimmte Fußbodendielen) vom Unternehmer verlangt werden können.
2. Mehraufwendungen i.S.d. § 304 BGB ist auch das Lagergeld gem. § 354 Abs. 1 HGB.
Verfahrensgang
LG Berlin (Urteil vom 22.12.2006; Aktenzeichen 20 O 207/04) |
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden das am 22.12.2006 verkündete Teilurteil der Zivilkammer 20 des LG Berlin - 20 O 207/04 - und das zugrunde liegende Verfahren aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Verhandlung an das LG zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
A. Von der Darstellung des Sachverhalts wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.
B. Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist mit der Maßgabe begründet, dass das angefochtenen Teilurteil aufzuheben und das Verfahren an das LG gem. § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO zurückzuverweisen ist; denn der Rechtsstreit ist hinsichtlich der Lagerkosten entgegen der Ansicht des LG nicht zur Entscheidung reif.
I.1. Der Senat folgt der Ansicht des LG, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zunächst keine Vereinbarung zwischen den Parteien über das kostenpflichtige Einlagern alter Dielen in den Geschäftsräumen der Klägerin zustande gekommen ist. Weder der Zeuge S. noch der Zeuge H. haben eine derartige Abrede zwischen den Parteien bestätigt. Dafür spricht auch, dass die Klägerin bis zur Kündigung des Bauwerkvertrages mit der Beklagten keine Lagerkosten geltend gemacht hat.
2. Das LG hat jedoch übersehen, dass die Beklagte nach der Kündigung des Bauwerkvertrages und der vergeblichen Aufforderung im Schreiben vom 17....