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FG Münster Urteil vom 21.09.2016 - 7 K 2314/13 F (veröffentlicht am 15.10.2016)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

GmbH-Beteiligung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz (redaktionell)

Die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer GmbH, die zwar als (Haupt)Abnehmerin enge wirtschaftliche Beziehungen zur Mitunternehmerschaft unterhält, ist dennoch kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers, wenn die Mitunternehmerschaft neben den Umsätzen mit der GmbH noch erhebliche Umsätze mit 100 anderen Kunden auf höheren Fertigungsstufen tätigt, die mehr mit 6 Mio. € betragen und mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes der Mitunternehmerschaft ausmachen.

Normenkette

HGB § 249; EStG § 5

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.12.2019; Aktenzeichen IV R 53/16)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob für den Kläger Verluste im Zusammenhang mit einer GmbH-Beteiligung im Streitjahr 2008 als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen einer Beteiligung an einer KG berücksichtigt werden können.

Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1999 gegründeten A. GmbH (im Folgenden: GmbH). Diese Gesellschaft war im Bereich des Handels mit Draht- und Stahlerzeugnissen tätig.

Im Jahr 2006 gründeten der Kläger und Herr D. die Beigeladene, an der beide zu je 50% als Kommanditisten mit einer Kommanditeinlage in Höhe von je 5.000 € beteiligt waren. Der Kläger war zugleich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Die Beigeladene war im Bereich der Produktion von Drahterzeugnissen (Drahtzieherei) tätig, welche der Kommanditist D. zuvor im Rahmen seines Einzelunternehmens ausgeführt hatte. Das zunächst an die Beigeladene verpachtete Anlagevermögen brachte Herr D. Ende 2007 in die Beigeladene ein. Demgegenüber verfügte der Kläger über die GmbH über die notwendigen Kontakte auf dem Beschaffungsmarkt und über finanzielle Mittel. So...

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