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FG Köln Urteil vom 30.09.1998 - 2 K 7025/96 (veröffentlicht am 11.01.1999)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird ein Arbeitnehmer bei vereinbartem monatlichem Lohnzahlungszeitraum während des Kalendermonats mit dem Arbeitslohn in Deutschland steuerpflichtig oder endet seine Steuerpflicht während des Kalendermonats, ist der Steuerabzug auf der Basis der Lohnsteuertagestabelle durchzuführen.

 

Normenkette

EStG § 39d Abs. 3, 3 S. 4, § 42d Abs. 1, 1 Nr. 1, § 39b Abs. 4

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.03.2004; Aktenzeichen VI R 27/99)

BFH (Urteil vom 10.03.2004; Aktenzeichen VI R 27/99)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, wie die von der Klägerin als Arbeitgeberin einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer zu berechnen ist.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine juristische Person abc-Rechts. Ihre Zweigniederlassung ist seit dem 9. Dezember 1992 im Handelsregister des Amtsgerichts X eingetragen. Die lohnsteuerliche Betriebsstätte befindet sich in X. Sie erfaßt sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Arbeitnehmer, das waren im streitbefangenen Zeitraum ca. 4.800 Personen. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bauleistungen im Rahmen von Subunternehmerverträgen. Dabei handelt es sich insbesondere um Montage-, Isolier- und Betonbauarbeiten im Rahmen von Werkverträgen.

Die Klägerin beschäftigt ausschließlich abc-Arbeitnehmer, die von ihr in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden. Die entsandten Arbeitnehmer verfügen über einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Klägerin. Darüber hinaus verfügen sie über einen sogenannten befristeten Arbeitsvertrag für einen Auslandseinsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeitnehmer wurden nach ihrem Auslandseinsatz in der Bundesrepublik Deutschland bei der Klägerin in abc weiterhin beschäftigt. We...

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  (1) Der Arbeitgeber haftet   1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,   2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,   3. ...

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