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FG Köln Urteil vom 11.04.2013 - 13 K 889/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei einer Veranlagung, die unter Anwendung der Mindestbesteuerung erfolgt ist, ergibt sich im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen keine Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass des Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO.

 

Normenkette

EStG § 10d Abs. 2; GewStG § 10a; AO § 165 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.12.2014; Aktenzeichen I R 32/13)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung der Klägerin durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen die streitbefangenen, unter Anwendung der Mindestbesteuerungsvorschriften durchgeführten, Veranlagungen mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.

Die Klägerin ist eine im Jahr 1997 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die seit der letzten Änderung ihrer Firma unter ihrem heutigen Namen im Handelsregister L unter der Nummer HRB … erfasst ist. Während sie nach ihrem Geschäftsgegenstand zunächst als Holdinggesellschaft gegründet war, wird als Geschäftsgegenstand nunmehr schwerpunktmäßig eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Umwelt, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sowie der Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen aller Art angegeben. Sie ist sowohl körperschaftsteuerliche als auch gewerbesteuerliche Organträgerin weiterer Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Im Streitjahr 2004 handelte es sich dabei um vier Organgesellschaften.

Sie gab auf der Basis ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 beim Beklagten die Steuererklärungen für das Streitjahr ab und wur...

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