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FG Hamburg Urteil vom 09.03.2004 - VI 213/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortsetzung der Nutzungswertbesteuerung durch Grundstückseigentümer nach Wegfall eines Vorbehaltsnießbrauchs

 

Leitsatz (amtlich)

Waren beim Vorbehaltsnießbraucher die Vorschriften der so genannten großen Übergangsregelung erfüllt, ermöglicht dies nach dessen Tode den Eigentümer nicht, die Nutzungswertbesteuerung fortzusetzen.

 

Normenkette

EStG §§ 9, 21, 52 Abs. 21 a.F.

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 24.11.2004; Aktenzeichen IX B 64/04)

 

Tatbestand

Streitig ist die Behandlung von Renovierungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Das Grundstück X-Straße wurde dem Kläger und der Beigeladenen, seiner Schwester, am 05. Dezember 1973 von ihrer Mutter je zur Hälfte übertragen. Dabei behielt sich die Mutter den Nießbrauch vor, so dass die Einkünfte aus dem Grundstück bis zu ihrem Tode am ... 1988 weiterhin ihr - und nicht der aus dem Kläger und der Beigeladenen bestehenden Grundstücksgemeinschaft - zugerechnet wurden. Nach Wegfall der so genannten Nutzungswertbesteuerung Ende 1986 hatte die zu einem Drittel vom Kläger beerbte Mutter von der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG Gebrauch gemacht.

Das auf dem Grundstück befindliche, um 1900 errichtete Gebäude enthält drei Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen ca. 296 m2 (2. OG) und 371 m2 (EG). Im Kellergeschoss befinden sich die zu den Wohnungen gehörenden Wirtschaftsräume sowie die Wohnung des Hausmeisterehepaares, zwei Garagen und die Räume für die Haustechnik.

Die Wohnung im Erdgeschoss wurde von der Mutter des Klägers bewohnt, die Wohnung im ersten OG war fremdvermietet und die Wohnung im 2. OG wurde aufgrund eines 1981 mit der Mutter abgeschlossenen, über 15 Jahre laufenden Mietvertrages vom Kläger genutzt. Zuvor - 1980 bzw. 1981 - hatte der Kläger die Wohnung auf e...

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