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FG Hamburg Gerichtsbescheid vom 28.12.2016 - 3 K 172/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbegünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG für Treugeber bei Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG

 

Leitsatz (amtlich)

1. Wird eine als Treuhänderin an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte GmbH aus der Gesellschaft ausgeschlossen und erwerben die Treugeber mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen unmittelbar, wird der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG verwirklicht.

2. Für diesen Vorgang ist die Steuer jedoch nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG nicht zu erheben, soweit die ehemaligen Treugeber (mittelbar über die Treuhänderin) und ggf. weitere Gesellschafter vor dem Anteilsübergang an der Gesellschaft beteiligt waren. Denn die Anteile am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (und damit die dingliche Mitberechtigung am Grundstück) waren den Treugebern schon vor der Übertragung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO zuzurechnen.

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 2a, § 3 Nr. 8, § 6 Abs. 3, 1 S. 1; AO § 39 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Abs. 1

 

Tatbestand

A.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob durch den Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen der Klägerin auf Personen, die bis dahin als Treugeber über einen Treuhänder an der Kläger beteiligt gewesen waren, der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) verwirklicht wurde und inwieweit die Steuer nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG ggf. nicht zu erheben ist.

I.  

1. Die Klägerin ist ein Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die am ... gegründet wurde und deren Geschäftsleitung sich in Hamburg befindet. Gesellschaftszweck der Klägerin ist die Investition in Immobilien und die Nutzung von Gebäuden durch Vermietung und Verpachtung. Gründungsgesellschafter waren A, die A-KG, an deren Gesellscha...

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