Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Urteil vom 23.01.2007 - 10 K 2661/04 Kg

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers wegen rückwirkender Geltung von § 62 Abs. 2 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. v. 13.12.2006 ist in verfassungskonformer Auslegung auch auf Aufenthaltstitel nach dem AuslG anzuwenden, wenn der Titel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde und für den Fall des Fortbestandes des Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar verlängert werden konnte und sollte.
  2. Eine nach § 30 Abs. 3 AuslG erteilte Aufenthaltsbefugnis ist in diesem Fall mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG vergleichbar und begründet unter den weiteren Voraussetzungen eines mindestens dreijährigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet und einer berechtigten Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld.
 

Normenkette

EStG § 52 Abs. 61a S. 2, § 62 Abs. 2; AufenthaltG § 25 Abs. 5, § 101 Abs. 2; AuslG § 30 Abs. 3, § 55 Abs. 2

 

Streitjahr(e)

2003

 

Tatbestand

Strittig ist, ob der Kläger Anspruch auf Kindergeld für seine 1988, 1991 und 1992 geborenen Kinder für den Zeitraum von Januar 2003 bis Juni 2003 hat.

Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger. Er reiste am 27. Juni 1990 mit seiner Ehefrau und dem ältesten Kind in die Bundesrepublik Deutschland ein. Seine Anträge, ihm einen Vertriebenenausweis gemäß § 1 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) auszustellen und eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, lehnte die Stadt „D” durch Bescheide vom 27. September und 7. November 1990 ab. In dem Bescheid, durch den die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde, forderte die Stadt „D” den Kläger zugleich zur Ausreise auf und drohte ihm für den Fall, dass er dieser Aufforderung nicht nachkomme, die Abschiebung nach Polen an (Ausländerakte Bl. 6 ff.). Der Kläg...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Einkommensteuergesetz / § 62 Anspruchsberechtigte
    Einkommensteuergesetz / § 62 Anspruchsberechtigte

      (1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer   1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder   2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren