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FG Düsseldorf Beschluss vom 15.10.2018 - 12 V 1531/18 A (G,F)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlustabzug bei Mantelkauf: Beschwer durch Null-Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags – Anwendung der Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG auf Personengruppen – Besonderes Interesse an der Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Verfassungswidrigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Beschwer durch eine Kürzung des verbleibenden vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 8 c KStG kann nicht mit einem Rechtsbehelf gegen die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags auf Null Euro geltend gemacht werden.

2. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG kann nicht aufgrund der Annahme einer planwidrigen Regelungslücke entgegen ihrem Wortlaut auch auf eine zu gleichen Teilen am übertragenden und übernehmenden Rechtsträger beteiligte Personengruppe angewendet werden.

3. Das besondere berechtigte Interesse an der Aussetzung der Vollziehung einer Feststellung des verbleibenden Gewerbeverlustes wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit des § 8 c Abs. 1 Satz 2 KStG (vgl. FG Hamburg, Beschluss v. 29.08.2017 -2 K 245/17, EFG 2017, 1906) ist in Abwägung mit dem gewichtigen Ausmaß der hiervon abhängigen Steuereinnahmen zu verneinen (a.A. FG Hamburg, Beschluss vom 11. April 2018  2 V 20/18, EFG 2018, 1128).

 

Normenkette

FGO § 40 Abs. 2; GewStG § 10 a S. 6, § 35 b Abs. 2 S. 2; AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 351 Abs. 2; KStG § 8 c Abs. 1 Sätze 2, 5 Nr. 3; FGO § 69

 

Streitjahr(e)

2010

 

Tatbestand

Die GmbH 1 war im Streitjahr 2010 Tochtergesellschaft (100 %) der GmbH 2, die Tochter (100 %) der B- GmbH, der Antragstellerin, war, die im Jahr 2017 auf ihren jetzigen Namen umfirmierte.

Alleinige Gesellschafter der Antragstellerin sind die Eheleute D je zur Hälfte. Mit Wirkung zum 3.12.2010 wurden die Anteile an der GmbH 1 und der GmbH 2...

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      (1) Durch Klage kann die Aufhebung, in den Fällen des § 100 Abs. 2 auch die Änderung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) oder zu einer anderen ...

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