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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.02.2015 - 4 K 180/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. Erfüllungswirkung bei Zahlung an den Abzweigungsempfänger. keine Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an den Sozialleistungsträger bei Haushaltsaufnahme des Kindes

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt auch bei Zahlung an einen Abzweigungsberechtigten.

2. Eine Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an den Sozialleistungsträger gem. § 74 Abs. 1 S. 4 EStG scheidet aus, wenn die Unterhaltsleistungen des kindergeldberechtigten Elternteils den Betrag des Kindergeldes übersteigen. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die selbst keine Grundsicherungsleistungen beziehende, Aufwendungen für den schwerbehinderten Sohn aus ihrer Hinterbliebenenrente bestreitende Kindergeldberechtigte mit ihrem Sohn in ihrem Haushalt lebt.

 

Normenkette

EStG § 74 Abs. 1 Sätze 4, 3, §§ 31, 76; AO §§ 47, 5; FGO § 100 Abs. 1 S. 4, § 102

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.12.2015; Aktenzeichen V R 18/15)

 

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 05. Juli 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2013 rechtswidrig ist, soweit er einen Teilbetrag aus dem monatlichen Kindergeldanspruch der Klägerin zu 1) an die Klägerin zu 2) abzweigt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte ist befugt, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin ihrerseits zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes Kindergeld zurückgenommen werden kann.

Gegenübe...

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      (1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. [Bis 31.12.2023: 2Kindergeld kann an Kinder, die bei ...

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