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FG Berlin Urteil vom 26.09.2000 - 5 K 5187/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Veräußerung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber mit Zustimmung des Sicherungsnehmers als sog. Doppellieferung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Veräußerung von Sicherungsgut durch den Sicherungsgeber stellt keine sog. Doppellieferung dar, wenn die Veräußerung zwar unter Zustimmung des Sicherungsnehmers erfolgt aber die Verwertung des Sicherungsguts nicht der Befriedigung des Sicherungsnehmers dient.

 

Normenkette

UStG § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1; UStDV § 51 Abs. 1 Nr. 2; AO § 42

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 01.08.2002; Aktenzeichen V R 17/01)

 

Tatbestand

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der am 1. November 1995 gegründeten und am 27. Dezember 1995 in das Handelsregister eingetragenen ... GmbH & Co. KG, deren Firma mit Gesellschafterbeschluss vom 23. Mai 1996 in ... GmbH & Co. KG - im Folgenden: ... geändert wurde. Gründungsgesellschafter der ... GmbH & Co. KG waren der Kaufmann ... als Kommanditist und die ... GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls .... war. Der der ... ebenfalls als Kommanditist beigetretene Liquidator der Klägerin und ... übertrugen im Jahre 1997 ihre Kommanditanteile auf die Klägerin und die Komplementärin - die ... GmbH - schied aus der Gesellschaft aus. Die Klägerin befindet sich in Liquidation, nachdem das Amtsgericht - AG - mit Beschluss vom 15. Dezember 1999 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen abgelehnt hat.

Die Beteiligten streiten um den Vorsteuerabzug aus Rechnung der ... und ... GmbH - im folgenden: ...

Gegenstand des Unternehmens der ..., deren Geschäftsführer bis etwa Mitte des Jahres 1994 ebenfalls ... war, war u. a. die Vermietung von Baumaschinen an Einzelpersonen und Baugesellschaften. Für die Anschaffung der Maschinen nahm die ... Kredite bei verschiedenen Banken in Anspruch, u. a. be...

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