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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.06.2011 - 7 K 7303/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nur die um den Verlustvortrag nach § 23 Abs. 3 S. 9 EStG geminderten Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gehen in die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungbetrag ein

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind im Falle der Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 S. 9 EStG die um die verrechneten Verluste geminderten positiven Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Abweichendes ergibt sich nicht daraus, dass die Minderung der Einkünfte nach Maßgabe des § 10d EStG erfolgt.

2. Der Bemessung des Altersentlastungsbetrags sind nur die um den Verlustvortrag geminderten Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zugrunde zu legen.

 

Normenkette

EStG §§ 24a, 23 Abs. 3 S. 9, § 10d

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag gemäß § 24 a Einkommensteuergesetz – EStG –.

Die in den Jahren 1934 und 1938 geborenen Kläger erzielten in den Streitjahren Einkünfte aus Renten, Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften. Der Kläger erzielte darüber hinaus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form von Versorgungsbezügen.

Am … 2007 hatte der Beklagte eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2005 vorgenommen und darin einen verbleibenden Verlustvortrag für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 2.603,00 Euro für den Kläger festgestellt.

Im Streitjahr erzielte der Kläger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 2.941,00 Euro vor Verlustabzug und die Klägerin in Höhe von 1.387,00 Euro. Davon ausgehend erließ der Beklagte am …2008 einen Einkom...

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    1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. 2Bei der Bemessung des ...

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