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FG Baden-Württemberg Urteil vom 26.03.1992 - 3 K 132/86

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gebäude-AfA: Bindende Einigung über Nutzungsdauer im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung möglich

 

Leitsatz (amtlich)

Eine tatsächliche Verständigung über die Gebäudenutzungsdauer für die Anwendung des § 7 Abs. 4 EStG im Rahmen einer Betriebsprüfung entfaltet jedenfalls dann eine Folgewirkung für alle Veranlagungzeiträume des Restnutzungszeitraumes, wenn die Veranlagungsstelle der Einigung durch Übernahme der diesbezüglichen Betriebsprüfungsfeststellungen in die Änderungsbescheide zugestimmt hat.

 

Normenkette

AO 1977 § 162 Abs. 1; EStG § 7 Abs. 1, 4 S. 2

 

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für in den Jahren 1967 bis 1969 erbaute Betriebsgebäude (§ 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz – EStG –).

Die Personengesellschaft „S. und M.” ist seit 1964 Eigentümerin eines Betriebsgrundstücks, auf dem sie ein … zunächst selbst betrieb, dessen Betrieb inzwischen ausgegliedert und von einer GmbH übernommen wurde. Gesellschafter dieser Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) waren in den Streitjahren 1979 und 1980 die Kläger Nr. 1 und Nr. 2 als persönlich haftende Gesellschafter und die Klägerin Nr. 3 als Kommanditistin. Die Klägerin Nr. 3 schied mit Wirkung vom 31.12.1980 aus der Gesellschaft aus, die dadurch zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) wurde. Als solche bestand die Gesellschaft während des Besteuerungs- einschließlich des Rechtsbehelfsverfahrens und bei Klageerhebung. In der Zwischenzeit wurde eine weitere Gesellschafterin als Kommanditistin aufgenommen.

Aufgrund einer Baugenehmigung vom 2. Dezember 1964 wurde mit der Errichtung der Betriebsgebäude begonnen. In einem zweigeschossigen rechteckigen Bau, der nur in einer geringfügigen Teilfläche unterkellert werden sollte, sollten im Erdges...

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