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FG Baden-Württemberg Urteil vom 18.12.2014 - 7 K 1377/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entmüllungskosten als Nachlassverbindlichkeiten

 

Leitsatz (redaktionell)

Kosten für die Entmüllung eines geerbten Wohngebäudes sind Kosten zur Verwaltung des Nachlasses und können deswegen nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft die rechtliche Herrschaft über den Nachlass erlangt hat.

 

Normenkette

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Sätze 1, 3

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger (Kl) als Neffe und Erbe des B Entmüllungskosten des zum Nachlass gehörenden Objekts … straße xx in X als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) in Abzug bringen darf. Das Haus wurde vom Erblasser bis zu seinem Tode im Mai 2012 eigengenutzt und später von der Erbengemeinschaft, der auch der Kl angehörte, mit notariellem Kaufvertrag vom 05. September 2013 zum Preis von 56.500,00 EUR an Frau C, … weg x in Y veräußert.

Ausweislich des vom Notariat II in Z am 11. Juli 2012 ausgestellten Erbscheins war der Kl Erbe zu einem Viertel nach dem zwischen dem 14. und 16. Mai 2012 verstorbenen B geworden. Beim streitbefangenen Objekt handelt es sich um eine im Jahr 1912 erbaute Scheune, die im Jahr 1964 zu einem Wohnhaus umgebaut wurde.

Zunächst setzte das Finanzamt L den Grundbesitzwert des Objekts … straße xx in X im Bescheid vom 22. Mai 2013 über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 16. Mai 2012 für Zwecke der Erbschaftsteuer mit 120.260 EUR nach dem Sachwertverfahren fest.

Gegen diesen Bescheid legte der Prozessbevollmächtigte des Kl beim Finanzamt L am 11. Juni 2013 Einspruch ein und vertrat die Ansicht, dass der diesbezügliche Grundbesitzwert mi...

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