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EuGH Urteil vom 27.04.2023 - C-528/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Einwanderungspolitik. Genuss des Kernbestands der Rechte, die der Unionsbürgerstatus verleiht. Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Unmittelbare Wirkung. Anspruch auf Gewährung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes. Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gegen einen Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines minderjährigen Unionsbürgers ist. Gefahr für die nationale Sicherheit. Nichtberücksichtigung der individuellen Situation dieses Drittstaatsangehörigen. Weigerung, eine gerichtliche Entscheidung zu vollstrecken, mit der die Wirkungen des Einreise- und Aufenthaltsverbots ausgesetzt werden. Folgen

 

Normenkette

AEUV Art. 20; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 47; Richtlinie 2008/115/EG Art. 5, 11, 13

 

Beteiligte

M.D. (Interdiction d’entrée en Hongrie)

M. D.

Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság Budapesti és Pest Megyei Regionális Igazgatósága

 

Tenor

1.Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass

er es einem Mitgliedstaat verwehrt, gegen einen Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, der Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats ist und noch nie von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, ein Verbot der Einreise in das Gebiet der Europäischen Union zu erlassen, ohne zuvor geprüft zu haben, ob zwischen diesen Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das den Unionsbürgerde factozwingen würde, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, um diesen Familienangehörigen zu begleiten, und, wenn dies bejaht wird, ob die Gründe, aus denen das Einreiseverbot erlassen wurde, es erlauben, vom abgeleiteten Aufenthaltsrecht dieses Drittstaatsangehörigen abzuweichen.

2.Art. 5 der Richt...

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