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EuGH Urteil vom 27.01.2022 - C-347/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Strukturfonds. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Kofinanzierungsprogramm. Staatliche Beihilfen. Geltungsbereich. Grenzen. Begriffe ‚gezeichnetes Stammkapital’ und ‚Unternehmen in Schwierigkeiten’. Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten von der Unterstützung aus dem EFRE. Modalitäten des Wirksamwerdens einer Erhöhung des gezeichneten Stammkapitals. Datum der Vorlage von Nachweisen für diese Erhöhung. Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz

 

Normenkette

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Nr. 651/2014

 

Beteiligte

Zinātnes parks

SIA „Zinātnes parks”

Finanšu ministrija

 

Tenor

1. Art. 2 Nr. 18 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 [AEUV] ist dahin auszulegen, dass der Begriff „gezeichnetes Stammkapital” für die Zwecke der Feststellung, ob sich eine Gesellschaft „in Schwierigkeiten” im Sinne dieser Bestimmung befindet, dahin zu verstehen ist, dass er sich auf alle Einlagen bezieht, die die derzeitigen oder zukünftigen Gesellschafter oder Aktionäre einer Gesellschaft geleistet haben oder zu deren Leistung sie sich unwiderruflich verpflichtet haben.

2. Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung” und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 ist dahin auszulegen, dass die zuständige Verwaltungsbehörde für die Zwecke der Feststellung, ob ein Bewerber als nicht „in Schwierigkeiten” im Sinne von Art. 2 Nr. 1...

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