Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge, Haftung eines Mitgliedstaats wegen Erhebung einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren Abgabe, Nichterstattung der Verbrauchsteuer an Käufer von Mineralölen, auf die die Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist
Leitsatz (amtlich)
Die Bestimmungen des Unionsrechts sind dahin auszulegen, dass
1. ein Mitgliedstaat einem Abnehmer, auf den eine nicht geschuldete Abgabe abgewälzt worden ist, deren Erstattung mit der Begründung verweigern kann, dass nicht er sie an die Steuerbehörden gezahlt hat, sofern dieser Abnehmer nach dem nationalem Recht eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung der nicht geschuldeten Leistung gegen den Abgabenpflichtigen erheben kann und die Erstattung der nicht geschuldeten Abgabe durch den Abgabenpflichtigen nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird;
2. ein Mitgliedstaat die Schadensersatzforderung eines Abnehmers, auf den der Abgabenpflichtige eine nicht geschuldete Abgabe abgewälzt hat, mit der Begründung zurückweisen kann, dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Erhebung dieser Abgabe und dem entstandenen Schaden fehlt, sofern der Abnehmer diese Forderung nach dem nationalen Recht gegen den Abgabenpflichtigen richten kann und der Ersatz des ihm entstandenen Schadens durch den Abgabenpflichtigen nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird.
Normenkette
EWGRL 12 /92 Art. 3 Abs. 2; EWGRL 12/92 Art. 3 Abs. 1, Art. 1; EWGRL 81/92 Art. 1; EWGRL 81/92 Art. 8 Abs. 1
Beteiligte
Danfoss und Sauer-Danfoss |
Danfoss A/S, Sauer-Danfoss ApS |
Verfahrensgang
Vestre Landsret (Dänemark) (Urteil vom 11.02.2010; Abl.EU 2010, Nr. C 100/32) |
Tatbestand
„Indirekte Steuern ‐ Verbrauchsteuern auf Mineralöle ‐ Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht ‐ ...