Entscheidungsstichwort (Thema)
Freier Kapitalverkehr, Dividendenbesteuerung, Ausschüttung an Muttergesellschaft auf den niederländischen Antillen
Leitsatz (amtlich)
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer steuerlichen Maßnahme eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die den Kapitalverkehr zwischen diesem Mitgliedstaat und seinem eigenen überseeischen Land oder Hoheitsgebiet im Rahmen einer wirksamen und verhältnismäßigen Verfolgung des Ziels der Bekämpfung der Steuerumgehung beschränkt.
Normenkette
AEUV
Beteiligte
Staatssecretaris van Financien |
Verfahrensgang
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) (Urteil vom 23.12.2011; ABl. EU 2012, Nr. C 98/15) |
Tatbestand
„Freier Kapitalverkehr ‐ Beschränkungen ‐ Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete ‐ Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts ‐ Sonderregelung EU-ÜLG“
In den verbundenen Rechtssachen C-24/12 und C-27/12
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) mit Entscheidungen vom 23. Dezember 2011, beim Gerichtshof eingegangen am 18. bzw. 19. Januar 2012, in den Verfahren
X BV (C-24/12),
TBG Limited (C-27/12)
gegen
Staatssecretaris van Financiën
erlässt
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Ilešič sowie der Richter C. G. Fernlund (Berichterstatter) und A. Ó Caoimh, der Richterin C. Toader sowie des Richters E. Jarašiūnas,
Generalanwalt: N. Jääskinen,
Kanzler: M. Ferreira, Hauptverwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 23. Oktober 2013,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
‐ der TBG Limited, vertreten durch B. J. Rubbens, advocaat,
‐ der niederländischen Regierung, vertreten durch B. Koopman und C...