Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BVerfG Beschluss vom 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung mietrechtlicher Verfahrensvorschriften. verfassungsrechtlich zulässige Anforderungen an die Begründung von Mieterhöhungsverlangen (hier: Einzelmerkmale von Vergleichswohnungen)

 

Leitsatz (redaktionell)

Zu den Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen nach dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 - BGBl I S 1912 - (Fortführung von BVerfGE 53, 352).

 

Orientierungssatz

1. Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dienen dem Ausgleich zwischen Belangen des Vermieters und des Mieters; sie dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (vgl BVerfG, 1974-04-23, 1 BvR 6/74 ua, BVerfGE 37, 132 ≪141ff≫). Namentlich bei den Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ist den Mieterinteressen grundsätzlich ausreichend Rechnung getragen, wenn Informationen über Namen des Wohnungsinhabers, Adresse, Geschoß und Quadratmeterpreis angegeben sind (vgl BVerfG, 1978-10-10, 1 BvR 180/77, BVerfGE 49, 244 ≪250f≫ und BVerfG, 1980-03-12, 1 BvR 759/77, BVerfGE 53, 352 ≪359f≫).

2. Allerdings können weitergehende Angaben verlangt werden, wenn die fragliche Wohnung solche evidenten Besonderheiten (hier: nur einen Außenwandofen) aufweist, daß der Mieter an der Vergleichbarkeit der benannten Wohnungen berechtigtermaßen zweifeln kann und schriftlichen Aufschluß über das Vorliegen dieser speziellen wertbestimmenden Faktoren erwarten darf. Dementsprechende inhaltliche Anforderungen an das Erhöhungsverlangen sind nicht unverhältnismäßig und halten sich im Rahmen verfassungskonformer Auslegung von MietHöReglG § 2 Abs 2.

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 19 Abs. 4; MietHöReglG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fassung: 1982-12-20, Abs. 2 Fassung: 1982-12-20, Abs. 3 S. 2 Fassung: 1982-12-20; WKSchG 2 Art. 3 § 2 Fassung: 1982-12-20; MietWoErhG Art. 2 Nr. 1; WKSchG Art. 1 § 3 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Göttingen (Entscheidung vom 11.11.1987; Aktenzeichen 5 S 106/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543565

BVerfGE, 80

NJW 1989, 969

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Grundgesetz / Art. 14 [Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
Grundgesetz / Art. 14 [Eigentum; Erbrecht; Enteignung]

  (1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.  (2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.  (3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren