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BGH Urteil vom 23.01.1981 - I ZR 40/79

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Pornographischer Spielfilm; Verleihvertrag; Gesetzesverstoß - PAM-Kino

Leitsatz (redaktionell)

PAM-Kino

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verleihvertrag über einen - für öffentliche Aufführungen vorgesehenen - pornographischen Spielfilm gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Orientierungssatz

Ein Verleihvertrag über einen - für öffentliche Aufführungen vorgesehenen - pornographischen Spielfilm verstößt gegen das Pornographieverbot (StGB § 184 Abs 1 Nr 7), wenn das von dem Besucher der öffentlichen Filmvorführung verlangte Entgelt ganz oder überwiegend als Gegenleistung für diese Vorführung anzusehen ist.

Normenkette

BGB § 134; StGB 1975 § 184 Abs. 1 Nr. 7; UrhG § 88 Abs. 1 Nr. 3 Fassung: 1965-09-09

Verfahrensgang

OLG München (Entscheidung vom 11.01.1979; Aktenzeichen 6 U 1384/78)

LG München I (Entscheidung vom 14.12.1977; Aktenzeichen 7 HKO 23064/76)

Fundstellen

  • Haufe-Index 542308
  • NJW 1981, 1439
  • GRUR 1981, 530

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