Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 13.12.2006 - VIII R 48/04 (NV) (veröffentlicht am 14.03.2007)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bindende Zuordnung zu § 23 EStG

 

Leitsatz (NV)

Die in einem Feststellungsbescheid vorgenommene Zuordnung eines Verlusts zu den Einkünften i.S. von § 23 EStG ist für den Einkommensteuerbescheid bindend.

 

Normenkette

AO 1977 § 182 Abs. 1; EStG §§ 20, 23

 

Verfahrensgang

FG Berlin (Urteil vom 22.04.2004; Aktenzeichen 1 K 1100/03; EFG 2004, 1450)

 

Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Streitjahr 2001 für 36 500 DM eine DM-Anleihe des Staates Argentinien (nominal 50 000 DM, Kurs 73 v.H.), die im 4. Quartal 1998 mit Jahreskupons emittiert worden war, wobei der Nominalzins bis zum 18. Oktober 2000  14 v.H. und in der Folgezeit bis zur Fälligkeit 9 v.H. p.a. betrug.

Am 17. Dezember 2001 veräußerte der Kläger die Anleihe in drei Teilpositionen zum Kurs von 40 v.H. (20 069,14 DM). Hieraus ergab sich nach der sog. Differenzmethode ein negativer Betrag von 16 500 DM.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) rechnete den Verlust aus dem Verkauf der Argentinienanleihe zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ging nicht von einem negativen Zinsertrag aus. Das Finanzgericht (FG) ist dem in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1450 veröffentlichten Urteil vom 22. April 2004  1 K 1100/03 gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Der Kläger beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und die Einkommensteuer 2001 auf 59 398 DM = 30 370 € unter Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 16 687,17 DM neu festzusetzen.

Hilfsweise hatte der Kläger beantragt, das Verfahren an das FG zurückzuverweisen, da der Verlust in Höhe von 16 687,17 DM gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG festgestellt werden müsse. Insoweit ist der Rechtsstreit jedoch erledigt.

Das FA hat --entsprechend dem Hilfsantrag des Klägers-- am 19. August 2004 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung der vortragsfähigen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zum 31. Dezember 2001 erlassen. Dieser Bescheid ist nicht angefochten worden, vielmehr formell bestandskräftig.

Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

Entscheidungsgründe

II. Die Revision ist nicht begründet. Sie war deshalb zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Es kann dahinstehen, ob der streitige Veräußerungsverlust zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG führt.

Die im Feststellungsbescheid vom 19. August 2004 vorgenommene Zuordnung des streitigen Verlusts zu den Einkünften i.S. von § 23 EStG ist für den Einkommensteuerbescheid 2001 bindend (§ 182 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--). Dies gilt unabhängig davon, dass § 23 EStG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung kein gesondertes Feststellungsverfahren für negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften vorsieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2005 IX R 21/04, BFHE 212, 41). Die Bindungswirkung besteht auch dann, wenn eine Besteuerungsgrundlage zu Unrecht durch Grundlagenbescheid festgestellt wurde (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 34/90, BFHE 172, 290, BStBl II 1994, 77; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 182 Rz. 3, m.w.N.).

Gemäß § 182 Abs. 1 AO 1977 sind Feststellungsbescheide für Steuerbescheide als Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind.

Nach § 10d Abs. 4 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung ist der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag getrennt nach Einkunftsarten gesondert festzustellen. Die Zuordnung des streitigen Verlusts zu den Einkünften i.S. des § 23 EStG ist somit Gegenstand der gesonderten Feststellungen vom 19. August 2004. Dies entspricht der Maßgeblichkeit des Begriffs der Einkünfte in § 10d Abs. 4 Satz 2 EStG; dieser ist --ebenso wie in § 2 Abs. 1 EStG-- an die einzelnen Einkunftsarten geknüpft.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1707918

BFH/NV 2007, 863

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
    E-Rechnung_Whitepaper_3D
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


    Abgabenordnung / § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung
    Abgabenordnung / § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung

      (1) 1Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere Feststellungsbescheide, für Steuermessbescheide, für Steuerbescheide und für Steueranmeldungen (Folgebescheide) bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren