Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 16.12.2003 - VIII B 297/02 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Anforderungen an ein Pflegekindschaftsverhältnis

 

Leitsatz (NV)

Ein Pflegekindschaftsverhältnis i.S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Kind wie ein leibliches Kind finanziell und persönlich betreut wird.

 

Normenkette

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 2-3

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 05.11.2002; Aktenzeichen 15 K 550/99 KI)

 

Gründe

1. Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) behauptete Abweichung des Urteils des Finanzgerichts (FG) von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt nicht vor. Der Kläger hat auch nicht schlüssig einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt.

a) Entgegen dem Vorbringen des Klägers hat das FG in seinem Urteil den Begriff der Haushaltsaufnahme i.S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgelegt.

Wie eine Gesamtschau der Urteilsgründe zeigt, hat das FG hierbei nicht nur dem äußeren Erscheinungsbild der Wohnverhältnisse Bedeutung beigemessen. Es hat nämlich zusätzlich auch geprüft, ob zwischen dem Kläger und den Kindern, zu denen ein Pflegekindschaftsverhältnis bestanden haben soll, eine Haushaltsgemeinschaft in dem Sinne gegeben war, dass der Kläger die finanzielle Verantwortung für die Versorgung dieser Kinder übernommen und er diese Kinder auch erzogen hat. Dieser grundsätzliche Ansatz entspricht der Rechtsprechung des BFH, wonach es neben den örtlichen Gegebenheiten auch darauf ankommt, ob das Kind wie ein leibliches Kind finanziell und persönlich betreut wird (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1984 IV R 49/83, BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571, und vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BFHE 177, 359, BStBl II 1995, 582).

Ob das FG im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung im konkreten Einzelfall einzelnen Gesichtspunkten wie dem der räumlichen Trennung der Wohnbereiche des Klägers und der Kinder oder demjenigen, dass der Kläger diesen Kindern die finanzielle Verantwortung für die Verwendung der ihnen zugewandten Geldmittel überlassen hat, zu großes Gewicht beigemessen hat, kann dahinstehen. Eine Unrichtigkeit des Urteils im Einzelfall rechtfertigt eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 55, m.w.N.).

b) Das FG hat das klägerische Vorbringen zur Betreuung der Kinder auch zur Kenntnis genommen und zudem auch keine von den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung abweichende Beweislastentscheidung getroffen.

Das FG hat in seinem Urteil den Vortrag des Klägers festgehalten und damit zur Kenntnis genommen, dass er den Kindern einen bestimmten Geldbetrag überlassen und er sich überdies um deren finanzielle und persönliche Angelegenheiten gekümmert hat. Es hat die Richtigkeit dieses Vortrags nicht in Frage gestellt und daher auch keine Beweislastentscheidung getroffen. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des FG, der Kläger habe die Kinder nicht versorgt, in dem Sinne zu verstehen, dass die Verantwortlichkeit dafür, auf welche Weise das Geld zur Lebensführung dieser Kinder verwendet wurde, diesen überlassen war. Da das FG diesem Gesichtspunkt in rechtlicher Hinsicht maßgebliches Gewicht beigemessen hat, kam es ausgehend von diesem Rechtsstandpunkt auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht mehr an.

c) Das Vorbringen, das FG habe den Vortrag unbeachtet gelassen, er, der Kläger, habe das Kindergeld an seinen volljährigen Pflegesohn weitergeleitet, genügt nicht den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels. Zwar kann ein Urteil dann teilweise nicht mit Gründen versehen sein, wenn in ihm ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen wird. Ein solcher Verfahrensmangel liegt aber nur vor, wenn das übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel geeignet ist, der Klage zum Erfolg zu verhelfen (Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 25).

Einem Kindergeldrückforderungsanspruch kann aber erfolgreich die Weiterleitung des Kindergelds an einen Dritten nur dann entgegengehalten werden, wenn dieser Dritte der vorrangig Berechtigte ist (vgl. Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes 64.4 Abs. 4 Satz 2, BStBl I 2000, 636, 639, 692) und dieser Berechtigte auf dem amtlichen Vordruck zugleich bestätigt, dass er durch diese Weiterleitung seinen Kindergeldanspruch als erfüllt ansieht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606).

Im Streitfall hat der Kläger selbst nicht behauptet, dass sein volljähriger Pflegesohn Pflegevater seiner Geschwister und damit Kindergeldberechtigter ist. Auch wurde von diesem keine Erklärung auf dem erwähnten amtlichen Vordruck abgegeben.

2. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1129493

BFH/NV 2004, 770

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


BFH III B 46/06 (NV)
BFH III B 46/06 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Volljähriger behinderter Bruder als Pflegekind: Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern  Leitsatz (NV) 1. Das Fortbestehen des Kontakts zu einem leiblichen Elternteil steht der Begründung eines ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren