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BAG Urteil vom 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

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Leitsatz (amtlich)

Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf Erholungsurlaub nicht dadurch, daß er infolge Krankheit nur eine geringe Arbeitsleistung im Urlaubsjahr erbracht hat.

 

Orientierungssatz

Auslegung der §§ 2, 4 des Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte der Textilindustrie Westfalens und des Regierungsbezirks Osnabrück in der Fassung vom 1977-05-21.

 

Normenkette

BGB § 242; BUrlG §§ 3, 7 Abs. 4; TVG § 1

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 28.03.1979; Aktenzeichen 11 Sa 18/79)

ArbG Rheine (Entscheidung vom 14.12.1978; Aktenzeichen 1 Ca 1111/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 60174

BAGE 37, 381-387 (LT1)

BAGE, 382

BB 1982, 862-864 (LT1)

DB 1982, 1065-1066 (LT1)

NJW 1982, 1548

NJW 1982, 1548-1549 (LT1)

AuB 1984, 122-122 (T)

BetrR 1982, 335-337 (LT1)

BetrR 1983, 743-743 (LT1)

ARST 1982, 137-139 (LT1)

BlStSozArbR 1982, 281-282 (T)

JR 1983, 176

SAE 1983, 77-78 (LT1)

ZIP 1982, 732

ZIP 1982, 732-733 (LT1)

AP BUrlG § 3, Nr. 11 Rechtsmißbrauch (LT1)

AR-Blattei Urlaub, Entsch. 246 (LT1)

AR-Blattei, ES 1640 Nr. 246 (LT1)

EzA BUrlG § 3, Nr. 13 (LT1)

EzBAT BAT §§ 47, Geltendmachung, Verfall Nr. 10 (LT1)

PERSONAL 1982, 261-261 (LT1)

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