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BAG Beschluss vom 20.05.1969 - 1 ABR 20/68

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Leitsatz (redaktionell)

1. Bei der Gruppenwahl kann die Anfechtung auf die Wahl in einer Gruppe beschränkt werden (Bestätigung von BAG 1960-02-12 1 ABR 13/59 = AP Nr 11 zu § 18 BetrVG).

2. Für die Gruppeneinteilung nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 ist der Berufsgruppenkatalog AnV Fassung: 1924-03-08 als eine zum AVG idF des AnVNG erlassene Vorschrift zu beachten.

3. Zur Begriffsbestimmung der Telefonisten und der Fördermaschinisten des Berufsgruppenkatalogs AnV Fassung: 1924-03-08 (Abschn B Ziff 2 und Abschn A 2 Ziff 5 der Verordnung).

4. Zur Qualifikation von Heilgehilfen als Arbeiter oder als Angestellte im Bereich des Saarbergbaues.

 

Verfahrensgang

LAG Saarland (Entscheidung vom 23.10.1968; Aktenzeichen 2 SaBV 1/68)

 

Fundstellen

Haufe-Index 436772

BB 1969, 996

DB 1969, 1414

BetrR 1969, 422

SAE 1970, 113

AP § 5 BetrVG, Nr 1

AR-Blattei, Angestellter Entsch 20

AR-Blattei, ES 70 Nr 20

Arbeitgeber 1969, 554

ArbuR 1969, 246

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