Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Köln Beschluss vom 18.02.2008 - 71 IK 585/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

werden der Hauptantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin und der Hilfsantrag auf Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 300,00 Euro

 

Tatbestand

I.

Am 8.12.2007 stellte die Schuldnerin mit Wohnsitz in Norwegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Sie trug unter anderem vor, in Hürth (Deutschland) einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten. In Norwegen habe sie vergeblich versucht, ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen einzuleiten. Man habe sie auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit ihren Gläubigern verwiesen.

Hilfsweise hat die Schuldnerin den Antrag gestellt, ein Partikularinsolvenzverfahren über ihr inländisches Vermögen einzuleiten. Mit Schreiben vom 19.12.2007 teilte das Gericht der Schuldnerin mit, dass durchgreifende Bedenken gegen die Zulässigkeit seines Haupt- und Hilfsantrags bestünden.

 

Entscheidungsgründe

II.

Die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin sind unzulässig.

1.

Der Hauptantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unzulässig, weil das Amtsgericht Köln international nicht zuständig ist.

Das angerufene Gericht hat seine internationale Zuständigkeit in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (BGH NJW 1999, 1395). Für die Eröffnungszuständigkeit im Insolvenzverfahren ergibt sich das aus der Bestimmung des § 5 Abs. 1 S. 1 InsO, wonach das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln hat, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Ist die internationale Zuständigkeit zu verneinen, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen. (Zöller/Geimer, ZPO, 22. Aufl., IZPR Rdn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


Schleswig-Holsteinisches LSG L 1 Ar 43/87
Schleswig-Holsteinisches LSG L 1 Ar 43/87

  Leitsatz (amtlich) 1. Ein Konkursverfahren scheidet gemäß § 141b Abs 3 Nr 2 AFG dann nicht offensichtlich (erst) mangels Masse aus, wenn ernstlich in Betracht kommt, daß es (schon) an der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Konkursgerichts ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren