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zfs 05/2025, Anregungen für eine Philosophie des Versich ... / 3. Welche Vereinbarungen sind sinnvoll?

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Die Frage der Sinnhaftigkeit von versicherungsrechtlichen Vereinbarungen geht über die oben ausgeführten Gerechtigkeitsfragen noch hinaus. Sinnhaftigkeit ist weitgehend deckungsgleich mit dem, was man vernünftigerweise wollen muss. Das gilt bei grundsätzlich sinnvollen Versicherungen vor allem für die Frage, welche Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Grunde gelegt werden sollten und ob und ggf. durch welche Klauseln sie modifizierbar sein sollten.

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind standardisierte Vertragsbedingungen, die zwar von den Versicherern einseitig vorgegeben werden, die aber für den Versicherungsnehmer (realistischerweise eher durch Verbraucherorganisationen) durch die Standardisierung leichter verglichen werden können und deshalb nicht einseitig den Versicherer bevorzugen müssen. Klauseln bieten den Vorteil den Vertrag auf besondere Umstände anzupassen. Sie werden zum Problem, wenn ohne nachvollziehbare besondere Umstände die Rechte der Versicherungsnehmer wieder eingeschränkt werden.

a) Deckungsausschlüsse

Die Musterfassung des Gesamtverbandes der Versicherer für die Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherer definieren und begründen in dem Zusammenhang wie folgt: "Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadensart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Begrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt."[31]

Während es auf der einen Seite keinen Sinn ergibt, Bagatellschäden zu versichern, gibt es auf der anderen Seite auch eine Obergrenze von Schäden, die durch den Versicherungsvertrag gedeckt werden können. Obergrenzen sind notwendig, um die für eine bestimmte Zeit zu erwartenden Versicherungsleistungen nebst Risikozuschlag k...

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