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zfs 04/2024, Anspruch auf Einsichtnahme in ein Schadengu ... / 2 Aus den Gründen:

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LG Hanau, Urt. v. 23.3.2022 – 4 O 1171/21

Dem Kl. steht gegenüber der Beklagten ein Recht auf Einsicht in das von der Beklagten aufgrund seiner Schadensanzeige eingeholte Kaskogutachten zu. Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kl. Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483 … a.A. LG Berlin, r+s 2002, 220), da jedenfalls nach Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine vertragliche Nebenpflicht hierzu besteht.

Die Parteien sind über einen Versicherungsvertrag und damit ein Schuldverhältnis, das die Bekl. nicht nur zur Gewährung von Versicherungsschutz, sondern nach den auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützten Pflichten der Vertragsparteien auch zur gegenseitigen Unterstützung und zur Mitwirkung bei der Erreichung der Ziele der anderen Partei verpflichtet, miteinander verbunden. Dementsprechend ist – wie auch die Bekl. grundsätzlich nicht in Abrede stellt – im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der VN den VR zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den VR das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351). Dieser bestehenden Verpflichtung ist die Bekl. trotz der mehrfachen Aufforderung des Kl. nicht nachgekommen.

Soweit die Bekl. ihre ablehnende Haltung unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.4.2020 – 5 U 55/19 und die Verfügung sowie den Beschluss des Hanseatis...

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