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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 15 Besonderheiten für ausländische Unternehmer

Martin Valasek
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Rz. 137

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Für ausländische Unternehmer (Steuerpflichtige), also solche, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, gelten, mit oder ohne feste Niederlassung im Inland, folgende Besonderheiten:

15.1 Registrierung (§§ 6c, 6f, 6g und 6k sowie § 94 Abs. 2 und § 94a Abs. 2, § 97 und 97a MWStG)

 

Rz. 138

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Die Regelungen des MWStG haben durch die Novelle zum 1. Januar 2013 wiederum Änderungen erfahren. So führt nunmehr der i. g. Erwerb im Inland durch einen ausländischen Unternehmer, der im Inland nicht registrierter Steuerzahler ist dazu, dass er zur sog. identifizierten Person (vgl. Rz. 9) wird, sich als solche sofort, also ohne Überschreiten einer Erwerbsschwelle, registrieren lassen und den i. g. Erwerb entsprechend besteuern muss.

Ausländische Unternehmer werden sofort, also ohne dass etwa eine Umsatzschwelle zu überschreiten wäre, zu Steuerzahlern in Tschechien und sind zur mehrwertsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn sie steuerpflichtige Warenlieferungen oder Dienstleistungen mit Leistungsort im Inland erbringen, die nicht dem Reverse Charge unterliegen oder wenn sie i. g. Lieferungen aus dem Inland in einen anderen Mitgliedstaat der EU erbringen. Diese Pflicht besteht innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag der ersten Leistung. Eine verspätete Registrierung sowie ggf. daraus resultierende verspätete Steuererklärungen oder -zahlungen können zur Bemessung von Pönalen durch die Finanzverwaltung führen (vgl. Rz. 134).

 

Rz. 139

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Der Empfang einer der oben (vgl. Rz. 68 ff.) beschriebenen, normalerweise dem Reverse Charge unterliegenden Leistung mit Leistungsort im Inland durch einen im Inland nicht ansässigen und auch nicht als Steuerzahler registrierten Unternehmer führt für diesen nicht dazu, dass er Steuerzahler wird oder sich zur Steuer registrieren muss; auch das ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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