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Vertrauensarbeitszeit: Voraussetzungen und Störfälle

Nicola Dienst
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Zusammenfassung

 
Überblick

Angesichts der neueren europäischen und deutschen Rechtsprechung zur arbeitszeitschutzrechtlichen Dokumentationspflicht geleisteter Arbeitszeiten stellt sich verstärkt die Frage, wie Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann.

Die Sinnhaftigkeit einer betriebsseitigen Arbeitszeiterfassung – insbesondere der "klassischen" elektronischen (Anwesenheits-)Zeiterfassung durch Kommen-/Gehen-Buchungen – wird seit inzwischen ca. 25 Jahren in der betrieblichen Praxis diskutiert. Zweifel an einem Festhalten an der exakten Arbeitszeiterfassung entstehen vor allem durch die technischen Möglichkeiten, von zu Hause oder unterwegs zu arbeiten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen zur Höchstarbeitszeit, zum Ausgleich bei Überschreitungen des Arbeitszeitvolumens und zu Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitszeitgesetz. Beteiligungsrechte des Betriebsrats folgen u. a. aus § 80 Abs. 2 BetrVG (Auskunftsanspruch) sowie § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Mitbestimmung über Gesundheitsschutzmaßnahmen).

1 Vertrauensarbeitszeit im Spannungsfeld zwischen klassischer Anwesenheitszeiterfassung und ergebnisorientierten individuellen Arbeitszeiten

Anwesenheitszeit ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Arbeitszeit.

Anwesenheitszeit vs. Arbeitszeit

Traditionelle Zeiterfassungssysteme messen insbesondere die Zeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb – nicht aber dessen (tatsächliche) Arbeitszeit. Dies ist gerade für Arbeitnehmer in Bereichen mit wissensintensiven Dienstleistungen bedeutsam, die über einen hohen Grad an Eigenverantwortung sowohl bei der Aufgabenerfüllung als auch bei der Arbeitszeitgestaltung verfügen. Für diese (aber auch andere) Arbeitnehmer kommt es regelmäßig zu Durchmischungen von Arbeits- und Privatzeiten am Arbeitsplatz, im Zuge mobiler Arbeit auch außerhalb des...

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