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Urlaub: Anspruch und Voraussetzungen

Britta Schwalm
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen ergänzt durch weitergehende Urlaubsansprüche aus Tarifverträgen, häufig auch aus Arbeitsverträgen. An dieser Stelle werden vorrangig die Anspruchsvoraussetzungen für den gesetzlichen (Normal-)Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz behandelt; den darüber hinausgehenden arbeits- oder tarifvertraglichen Urlaub können die Arbeitsvertrags- bzw. die Tarifparteien grundsätzlich frei regeln.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Auch in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können Regelungen zum Thema Urlaub enthalten sein.

1 Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist sehr knapp in § 1 BUrlG formuliert: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Urlaub. Die weitere Konkretisierung findet sich in den nächsten Bestimmungen. Das Bundesurlaubsgesetz stellt aber insgesamt nur wenige Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch auf:

  • Der Anspruchsteller muss zum anspruchsberechtigten Personenkreis[1] gehören,
  • das Arbeits- oder ähnliche Rechtsverhältnis muss wirksam bestehen und
  • die Wartezeit des Anspruchstellers muss grundsätzlich abgelaufen sein.[2]
[1] § 2 BUrlG.
[2] § 4 BUrlG.

1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2 BUrlG. Genannt sind die herkömmlichen Arbeitnehmergruppen der Arbeiter und Angestellten, ferner Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen.

1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] ...

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