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Teil B: Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise / 11.2.1 Gewinnaufteilungsmethode

Jörg Hanken
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Die Gewinnaufteilungsmethode wird auch als "Profit Split Method (PSM)" bezeichnet.[351] Beide Begriffe sind irreführend, denn diese VP-Methode ist nicht nur im Gewinn-, sondern auch im Verlustfall anzuwenden. Treffender wäre "Ergebnisaufteilungsmethode".

Die deutsche Finanzverwaltung lässt die Gewinnaufteilungsmethode seit einem BMF-Schreiben[352] aus dem Jahre 2005 unter folgenden engen Voraussetzungen zu:

  • Die Standardmethoden lassen sich nicht oder nicht verlässlich anwenden.
  • Es handelt sich um Transaktionen zwischen Strategieträgern.

Durch die Änderung des § 1 AStG in 2021 kann auch die Gewinnaufteilungsmethode dann verwendet werden, wenn sie im konkreten Fall die geeignetste Methode ist. Insofern muss die o. g. erste Voraussetzung nicht mehr erfüllt werden.

Gemäß der Anwendungshinweise der OECD ist für die Anwendbarkeit der PSM jedoch das Vorhandensein einer oder mehrerer der folgenden Indikatoren entscheidend[353]:

  • Jede Partei leistet einzigartige und wertvolle Beiträge;
  • die Geschäftstätigkeit ist in hohem Maße integriert, sodass die Beiträge der Parteien nicht zuverlässig isoliert voneinander bewertet werden können;
  • die Parteien teilen sich die Übernahme wirtschaftlich bedeutender Risiken oder übernehmen getrennt voneinander eng verbundene Risiken.

Aufgrund der o. g. Indikatoren darf man davon ausgehen, dass auch die OECD die Gewinnaufteilungsmethode nur zwischen (Co-)Entrepreneuren zulässt. Das heißt, keine Anwendung bei Transaktionen zwischen zwei Routine-Unternehmen oder zwischen einem Routineunternehmen und einem Strategieträger.

Bei der Gewinnaufteilungsmethode wird in einem ersten Schritt das aufzuteilende Ergebnis ermittelt, das sich aus der zwischen den verbundenen Unternehmen getätigten Transaktion ergibt. Dieses Ergebnis wird sodann zwischen den verbundenen Un...

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