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Renten / 11 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Hans Walter Schoor
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11.1 Altersrenten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet wegen

  • Alters,
  • verminderter Erwerbsfähigkeit oder
  • Todes.

Altersrenten werden prinzipiell ab dem Monat geleistet, zu dessen Beginn – also am entsprechenden Monatsersten – alle Bedingungen für ihre Zahlung erfüllt sind. Seit April 2004 werden Renten für Neurentner am Monatsende ausgezahlt, für alle bisherigen Rentner bleibt es bei der Rentenzahlung im Voraus. Es gibt verschiedene Formen von Altersrenten.[1] Die wichtigste ist die Regelaltersrente, auf die Personen Anspruch haben, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Regelaltersrente stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt seit 2012 zunächst bis 2024 in 1-Monats-Abschnitten, später bis 2031 in 2-Monats-Abschnitten. Neben der Regelaltersrente gibt es die Altersrente

  • für langjährig Versicherte,
  • für schwerbehinderte Menschen,
  • für besonders langjährig Versicherte,
  • für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute,
  • wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und
  • für Frauen.
 
Praxis-Beispiel

Besteuerung einer Regelaltersrente

A bezieht ab 1.7.2024 wegen Erreichen der Lebensaltersgrenze eine Regelaltersrente von monatlich 1.000 EUR, die ab 1.7.2025 auf angenommen 1.032 EUR erhöht wurde. Rentenbeginn war der 1.7.2024, daraus ergibt sich ein Besteuerungsanteil von 83,0 % und ein steuerfreier Teil von 17,0 %. Zu versteuern sind:

 

im Jahr 2025:

Jahresrente: 6 × 1.000 EUR + 6 × 1.032 EUR =
12.192 EUR

Besteuerungsanteil (maßgebend ist das Jahr 2024):

83,0 % von 12.192 EUR
10.119 EUR
Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 EUR
Sonstige Einkünfte 10.017 EUR
[1] § 33 Abs. 2 SGB VI.

11.2 Erwerbsminderungsrenten

11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, E...

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