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Outplacement: Methoden, Kosten und Ablauf / 3.2 Kosten und Finanzierung

Thomas Gerwert
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3.2.1 Kostenvolumen und Varianten der Preisstellung

Die Preisgestaltung und das Kostenvolumen für Einzel- und Gruppen-Outplacement variieren und sollten separat betrachtet werden. Bei der Kostenplanung sind neben den Beratungskosten auch interne Aufwendungen wie Infrastrukturkosten, Lohn- und Gehaltszahlungen während der Beratungsphase sowie Leistungen der Personalabteilung zu berücksichtigen. Je nach Art der Outplacement-Beratung variieren die Kostenmodelle erheblich:

 
Modell Beschreibung Durchschnittliche Kosten
Unbefristetes Einzeloutplacement Beratung bis zur erfolgreichen Vermittlung 20-25 % des letztes Jahresgehalts
Befristetes Einzeloutplacement Beratung für einen definierten Zeitraum (z. B. 6 Monate) 5.000 – 15.000 EUR
Tagessatz-Modell Abrechung pro Beratungstag 1.000 – 2.500 EUR pro Tag
Erfolgsbasierte Modell Teilweise erfolgsabhängige Vergütung Kombiniert Fixhonorar mit Erfolgsprämien

Tabelle 1: Übersicht der Kosten einer Outplacementberatung

3.2.2 Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Unternehmen können verschiedene Förderprogramme nutzen, um die Kosten für Outplacement zu reduzieren:

Förderung durch die Agentur für Arbeit

  • Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III: Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für Beratung und Qualifizierung. Die Förderung von Transfermaßnahmen, einschließlich Outplacement, ist im § 110 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch gezielte Beratung und Qualifizierung nahtlos in neue Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.
  • Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III): Übernahme von bis zu 12 Monaten Transfergesellschaftsfinanzierung. Förderfähig sind Arbeitnehmer, die aufgrund einer Betriebsänderung gemäß § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Eine Betriebsänderung liegt beispielsweise vor, wenn Betriebe...

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