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Konflikte in der Geschäftsführung: vorbeugen, erkennen, lösen

Lothar Volkelt
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Einführung

In kleinen und mittelgroßen GmbHs mit mehreren Gesellschaftern bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es durchschnittlich alle 2 Jahre zu Interessengegensätzen oder Konflikten zwischen den beteiligten Personen. Konflikte in der Geschäftsführung schaden der ganzen Firma. Gegenseitige Schuldzuweisungen der Gesellschafter/-Geschäftsführer beeinflussen das Geschäftsklima negativ und binden viele Energien an der falschen Stelle. Entscheidungen werden ausgesetzt oder boykottiert. Mitarbeiter spüren die schlechte Stimmung und erhalten unter Umständen widersprüchliche Anweisungen von den verschiedenen Geschäftsführern. Die Kunden sind nicht mehr Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns.

Wie kann der Gesellschafter/-Geschäftsführer einer GmbH vorbeugen, damit Konflikte im besten Fall erst gar nicht auftreten und im Fall der Fälle der Interessenkonflikt zielstrebig geklärt wird und der wirtschaftliche Bestand der GmbH gesichert werden kann? Dieser Beitrag gibt Hilfestellungen dafür.

Die 6 häufigsten Fallen

Es gibt keine Zielvereinbarungen

Wenn Zielvereinbarungen fehlen, können die von den Gesellschaftern jeweils verantwortlich übernommenen Projekte und Prozesse nicht kontrolliert und nachvollzogen werden. Da es keine entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen gibt, beruft sich jeder auf das gesprochene Wort, das jeder etwas anders in Erinnerung hat.

Die Zuständigkeiten sind nicht geklärt

Wenn die Zuständigkeiten nicht geklärt sind, kommt es zu Kompetenzproblemen, die sich in 2 Richtungen auswirken: Einerseits werden Mitarbeiter durch widersprüchliche Anweisungen irritiert, andererseits kommt es zu unnötigen Streitigkeiten zwischen den Nur-Gesellschaftern und den in der GmbH tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern.

Die Ressortverantwortlichen informieren die anderen Geschäftsführe...

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