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Kapitel 11: Lage- und Managementberichterstattung / 4.3.1 Überblick über den materiellen Inhalt

Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Niels Henckel
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Rz. 391

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die gesetzlichen Vorschriften schreiben folgenden materiellen Inhalt vor:

 
Vorschrift Regelungsinhalt
§ 162 Abs. 1 Satz 2 AktG

Angabe unter Namensnennung jedes einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglieds des Vorstands und des Aufsichtsrats:

  • alle festen und variablen Vergütungsbestandteile, deren jeweiliger relativer Anteil sowie eine Erläuterung, wie sie dem maßgeblichen Vergütungssystem entsprechen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert und wie die Leistungskriterien angewendet wurden;
  • eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachteten durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis, einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von Arbeitnehmern einbezogen wurde;
  • die Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien u. Aktienoptionen und die wichtigsten Bedingungen für die Ausübung der Rechte, einschließlich Ausübungspreis, Ausübungsdatum und etwaiger Änderungen dieser Bedingungen;
  • Angaben dazu, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern;
  • Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands, einschließlich einer Erläuterung der Notwendigkeit der Abweichungen und der Angabe der konkreten Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen wurde;
  • eine Erläuterung, wie der Beschluss der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 AktG oder die Erörterung nach § 120a Abs. 5 AktG berücksichtigt wurde;
  • eine Erläuterung, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde.
§ 162 Abs. 2 AktG

Angaben zu solchen Leistungen jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, die:

  • eine...

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