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IT im Unternehmen: So vermeiden Sie Haftungsrisiken / 6 Risiko: Verwendung von unlizenzierter Software und Apps im Unternehmen

Paul Echen
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Softwarepiraterie, d. h. die Vervielfältigung oder Verbreitung von Software ohne die erforderlichen Rechte, wird immer intensiver von den Rechteinhabern bekämpft. So haben sich Anbieter wie Microsoft, Adobe, Symantec, Apple in der BSA Business Software Alliance zusammengeschlossen, um gegen Software-Piraterie vorzugehen (http://www.bsa.org/germany). Die BSA fordert (unzufriedene) Mitarbeiter in Unternehmen aktiv auf, unlizenzierte Software zu melden.

6.1 Lizenz- und Nutzungsrechte genau beachten

Unter den Begriff der Raubkopie fällt auch Software, die ohne entsprechende Lizenzierung auf einem Rechner installiert wurde. Besteht z. B. eine Lizenz für 5 Arbeitsplätze, so stellt die Installation auf einem sechsten Arbeitsplatz eine Raubkopie dar, denn mit dem Kauf der Software erwirbt der Käufer nur ein (in der Regel unbefristetes) Nutzungsrecht entsprechend der Lizenzbedingungen.

Grundsätzlich gilt: Pro Computer und installierter Softwarekopie bzw. pro Anwender wird eine Lizenz benötigt. Bei Netzwerk- oder Firmenlizenzen ist die Anzahl der lizenzierten Kopien im Lizenzvertrag festgeschrieben. Darüber hinaus bieten einige Softwarehersteller unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, z. B. auf einem Notebook.

Sicherungskopien sind nicht zur Nutzung da

Von jeder Software darf der Lizenzinhaber auch ohne ausdrückliche Erlaubnis eine Sicherungskopie anfertigen. Eine gleichzeitige Nutzung mit dem Original, etwa auf einem zweiten Computer, ist nicht erlaubt. Wird der Original-Datenträger weiterverkauft (z. B. weil eine neue Software angeschafft wurde), so darf die Sicherungskopie nicht mehr im Unternehmen genutzt werden.

 
Wichtig

Immer wieder wird von Unternehmen übersehen, dass häufig Software/Apps für die private Nutzung kostenfrei sein können, während eine betriebliche Nutzung untersagt oder kostenpflichtig...

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