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Internationale Gewinnabgrenzung (IntGA) / 3.5.3.7 Forderungsverzicht hinsichtlich eines Finanzierungsdarlehens gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
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Tz. 849

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

In Zusammenhang mit dem unter Tz 838ff erläuterten Schr des BMF vom 29.03.2011 (BStBl I, 277) ist auch die Frage aufgetreten, ob sich hieraus in Verzichtsfällen neue Gesichtspunkte aus der Werthaltigkeit bei einem Forderungsverzicht gegenüber ausl TG ergeben. Dies soll anhand folgendem Bsp erörtert werden:

 

Beispiel:

Die inl M-GmbH gewährte ihrer ausl Tochter-Kap-Ges (Beteiligung 100 %) im Jahr 2005 ein Darlehen iHv 500 000 EUR. Für das Darlehen wurde ein fremdüblicher Zinssatz iHv 4 % vereinbart, der allerdings keinen Risikozuschlag infolge der nicht vorgenommenen Besicherung enthält. Wegen der wirtsch Lage und der anhaltenden Verlustsituation verzichtete die M-GmbH im Jahr 2011 auf die Rückzahlung des Darlehens. Der Tw im Zeitpunkt des Verzichts der Forderung beträgt unstreitig 0 EUR, sofern ein Konzernrückhalt bei der Bestimmung des Tw nicht berücksichtigt wird.

 

Tz. 850

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

Seitens der Steuerberatung wird in derartigen Fällen unter Hinw auf das Schr des BMF v 29.03.2011 (s Tz 838ff), Rn. 13 und 14, vorgetragen, dass durch den bestehenden Konzernrückhalt das Darlehen voll werthaltig gewesen sei. Demnach erfolge bei der M-GmbH nur eine Umbuchung vom Forderungskonto auf das Beteiligungskonto. Ein bilanzieller Aufwand entstehe dadurch nicht. Andererseits würde bei der Darlehensnehmerin auch eine verdeckte Einlage iHd Nennwerts vorliegen, die letztlich den bilanziellen Ertrag aus dem Wegfall der Verbindlichkeit wieder bei der Einkommensermittlung eliminiert.

Dagegen vertritt die Fin-Verw entspr der bisherigen Sichtweise die Auff, dass die Forderung bei der M-GmbH erfolgswirksam auszubuchen ist und der Tw der Forderung 0 EUR beträgt. Demnach ist der insges entstehende Aufwand nach § 8b Abs 3 Satz 4 KStG nabzb. Eine Erhöhun...

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