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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entfernungspauschale / D. Sonderregelungen für Schwerbehinderte

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Rz. 105

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Für bestimmte > Menschen mit Behinderungen gilt die Besonderheit, dass sie für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte statt der nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 oder Nr 5 EStG berechneten Entfernungspauschalen ihre tatsächlichen Aufwendungen ohne Abzugsbeschränkung als WK abziehen können (vgl § 9 Abs 2 Satz 3 und 4 EStG). Das betrifft

  • Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 70 beträgt, oder
  • Menschen mit Behinderungen, deren GdB weniger als 70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen "G" im Schwerbehinderten-Ausweis).

Ergänzend > Menschen mit Behinderungen Rz 5. Zum Nachweis der Behinderung > Rz 112.

 

Rz. 106

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Der behinderte Stpfl kann – bezogen auf jeden einzelnen Arbeitstag (> Rz 107) – wählen, ob er entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen als WK ansetzen will. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind dem FA allerdings nachzuweisen (> Rz 107); alternativ ist bei Benutzung des eigenen Kraftwagens der Km-Satz für Dienstreisen (> Kilometer-Pauschalen Rz 5) iHv 0,30 EUR je gefahrenen km anzusetzen (BMF vom 18.11.2021, Tz 3 = Rz 29, BStBl 2021 I, 2315). Der Ansatz der Entfernungspauschale kann zB an Arbeitstagen günstiger sein als der Ansatz der tatsächlichen Kosten, an denen der Behinderte von einer Fahrgemeinschaft mitgenommen wird oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

 

Beispiel 1:

Ein schwerbehinderter ArbN fährt an 200 Arbeitstagen zur 80 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. An 110 Arbeitstagen nutzt er seinen PKW, an 90 Arbeitstagen wird er von einem Arbeitskollegen in dessen PKW mitgenommen.

Für die 110 Arbeitstage, an denen der ArbN selbst zur Arbeit fährt, wählt er den ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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