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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bildungsaufwendungen / b) Berufsbegleitende (Fort-)Bildung und Zweitausbildung

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Rz. 22

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Bildungsaufwendungen eines Stpfl, die ihm für eine Fortbildung in einem Erwerbsberuf oder für eine zweite Ausbildung oder Weiterbildung neben seiner beruflichen Beschäftigung entstehen, sind WK, wenn sie beruflich veranlasst sind. Zu Beispielen > Rz 24. Dazu bedarf es eines hinreichend konkreten Zusammenhangs mit künftigen besteuerbaren > Einnahmen, auch wenn sich noch kein konkretes Berufsbild abzeichnet (vgl Morsch/Becker, DStR 2004, 73 unter 3.2). Dann kommt ein WK-Abzug in Betracht, soweit dem nicht im Einzelfall ein Abzugsverbot (zB § 9 Abs 6 EStG) oder ein offensichtlich untypischer Sachverhalt zugrunde liegt (> Rz 26) oder der Stpfl dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht. Ob ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit künftigen besteuerbaren Einnahmen besteht, obliegt als "Tatfrage" in erster Linie der Entscheidung des FG, das die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu würdigen und die Beweisschwierigkeiten zu berücksichtigen hat (BFH 208, 572 = BStBl 2005 II, 349). Ergänzend > Rz 23 und > Rz 26.

 

Rz. 23

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Aufwendungen sind beruflich veranlasst, wenn sie dazu dienen, Kenntnisse zu erwerben, um den beruflichen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden oder beruflich besser voranzukommen und Aufstiegsmöglichkeiten zu nutzen. Sie sind also darauf gerichtet, > Einnahmen zu sichern oder (höhere) Einnahmen zu erzielen. Dabei ist es unerheblich, ob die Bildungsmaßnahme eine Voraussetzung für die (weitere) Anstellung ist oder ob sie der ArbN auf Veranlassung des ArbG oder aus eigenem Antrieb betreibt. Nicht entscheidend ist auch, ob der ArbN nach der Bildungsmaßnahme weiterhin beim selben ArbG tätig ist oder den ArbG wechselt.

 

Rz. 24

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Einzelfälle: Nach...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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