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Grundsteuer für Grundvermögen (Ländermodelle) / 3.2 Ermittlung der Äquivalenzbeträge

Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Die Äquivalenzbeträge sind für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat zu berechnen, da jeweils andere Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen.

  • Der Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens ergibt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens mit der einschlägigen Äquivalenzzahl.
  • Die Äquivalenzbeträge von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergeben sich durch Multiplikation der Gebäudeflächen mit der einschlägigen Äquivalenzzahl.

Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird.

Sie beträgt für Flächen des Grund und Bodens grundsätzlich 0,04 EUR/qm.

 

Berechnungsformel:

Äquivalenzbetrag Grund und Boden = Fläche Grund und Boden in qm x 0,04 EUR/qm.

Allerdings kommt ein geminderter Ansatz der Äquivalenzzahlen für den Grund und Boden in folgenden Fällen in Betracht:

  • bei großen Grundstücken, die überwiegend der Wohnnutzung dienen:

    Wenn die Gebäude auf dem Grundstück zu mehr als 90 % zu Wohnzwecken genutzt werden und die Fläche des Grund und Bodens das Zehnfache der Wohnfläche übersteigt, wird für die übersteigende Fläche für den Grund und Boden die Äquivalenzzahl auf 50 % gemindert und nur mit 0,02 EUR/qm angesetzt;

  • bei größtenteils unbebauten und unbefestigten Grundstücken mit einer Fläche von mehr als 10.000 qm:

    Ist die Fläche des Grund und Bodens zu mindestens 90 % weder bebaut noch befestigt und übersteigt sie 10.000 qm, wird für die 10.000 qm übersteigende Fläche folgende Berechnung angesetzt: (10.000 qm übersteigende Fläche x 0,04 EUR/qm)0,7 EUR; es kommt jedoch höchstens eine Äquivalenzzahl i. H. v. 0,04 EUR/qm zum Ansatz;

  • liegen die o. g. Voraussetzungen in Kombination vor,

    • ist für die Fläche bis zum Zehnfachen der Wohnfläche die reguläre Äquivalenzzahl von 0...

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