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Gleichstellungsbeauftragte / Zusammenfassung

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Begriff

Der Begriff der Gleichstellungsbeauftragten erfährt in der Gesetzgebung keine Legaldefinition. Er ist vielmehr anhand des gesetzlich dargelegten Aufgabenbereichs der Gleichstellungsbeauftragten zu definieren.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gewählte bzw. bestellte Person innerhalb einer Behörde, Gemeinde, sozialen Einrichtung oder eines Unternehmens, die mit der Funktion betraut ist, die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern und Diversen zu fördern und durchzusetzen. Sie hat die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchzusetzen.

Hinweis: Da für diese Position meistens Frauen eingesetzt werden, wird in diesem Stichwort das generische Femininum verwendet.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bundesgleichstellungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Landesgleichstellungsgesetze (unterschiedliche Bezeichnung und Befugnisse in den einzelnen Bundesländern).

[1] Mehr dazu S. Abschn. 2.

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