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Gestattungsbeschluss: Was muss er regeln? / 5 Hinweis

Dr. Oliver Elzer
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Problemüberblick

Im Fall geht es um die Frage, ob ein Gestattungsbeschluss nach § 20 Abs. 1 WEG ausreichend bestimmt ist, also klärt, welche bauliche Veränderung gestattet sein soll.

Gestattungsbeschluss und Bestimmtheit

Ein Gestattungsbeschluss muss, wie jeder Beschluss, dem Grundsatz der Bestimmtheit genügen. Dazu muss der Beschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschreiben. Es muss für jeden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung klar sein, was, wann, wo, von wem, mit welchen finanziellen Mitteln errichtet/verändert/eingebaut/abgebaut usw. wird. Die Entscheidung über die Art und Weise der Bauausführung und der baulichen Details erfordert insbesondere bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine konkrete Fachplanung. Dabei sind unter anderem die Alternativen der Bauausführung auch im Hinblick auf die einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu ermitteln.

Bedingungen/Auflagen

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann eine Gestattung mit Bedingungen/Auflagen verbinden. Als solche werden u. a. genannt: Leistung eines Kostenvorschusses, Verwendung bestimmter Materialien oder Vorgabe von Techniken (z. B. Verlegung unter Putz; Typ der Ladestation), Vorgaben hinsichtlich der Örtlichkeit, Abschluss einer Versicherung, Ausführung durch qualifizierte Fachfirma. Ebenso wie die bauliche Veränderung, die gestattet wird, müssen auch Vorgaben hinreichend bestimmt sein. Es muss für jeden klar sein, was, wann, wo, von wem, mit welchen Mitteln und zu welchen Bedingungen errichtet/verändert/eingebaut wird.

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Die Entscheidung ist sehr streng. Dennoch sollte eine Verwaltung stets versuchen, den "sichersten" Weg zu gehen. Der besteht darin, so viel wie irgend möglich über das "Wie" einer Gestattung im Beschluss zu regeln...

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