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Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025)

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1 Ziel

Mit dem Gesetz soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Es soll ferner dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt.

Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von 3 Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten geschaffen werden.

Darüber hinaus enthält das Gesetz, kurz "Rentenpaket 2025" genannt, auch eine arbeitsrechtliche Regelung: Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben.

Der Referentenentwurf wurde im Rahmen der Ressortabstimmung noch um den Beschluss des Koalitionsausschusses am 2.7.2025 ergänzt wird, wonach die Mütterrente III bereits zum 1.1.2027 umgesetzt werden soll.

  • Stabilität der Rente:

    Die Stabilität und Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung soll über das Jahr 2025 hinaus gesichert werden. Ab dem Jahr 2026 würde das Rentenniveau ohne Eingriff deutlich sinken.

  • Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten:

    Für vor 1992 geborene Kinder werden derzeit 2,5 Jahre und für nach 1991 geborene Kinder werden derzeit 3 Jahre angerechnet. Ziel soll eine einheitliche Anrechnung von 3 Jahren für alle Kinder gelten.

  • Fachkräftesicherung durch Weiterarbeit im Alter
  • Es bestehen zurzeit Hürden bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber nach Renteneintritt. Ziel ist die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Beitrag zur Fachkräftesicherung zu erleichtern.

2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden:

  • Rentenstabilität:

    Verlängerung der Haltelinie von 48 % Rentenniveau bis zum Jahr 2031.

    Finanzierung der Mehraufwendungen durch Bundesmittel (Stabilität des Beitragssatzes...

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