Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geschäftswagen / 2.2 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Dipl.-Kfm. Thomas Mertes
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Nutzt ein Unternehmer ein Fahrzeug, dessen Aufwendungen er in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzt, auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, darf er für diese Fahrten im Ergebnis maximal die Entfernungspauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer als Betriebsausgabe abziehen. Die übersteigenden Aufwendungen sind als nicht abziehbare Betriebsausgaben dem Gewinn hinzuzurechnen. Der tatsächlich für diese Fahrten als Betriebsausgabe abgezogene Aufwand spielt bei Anwendung der Pauschalmethode keine Rolle. Er wird typisierend pro Monat mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer ermittelt.

 
Praxis-Beispiel

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte 0,03 %-Regelung

Ein selbstständig tätiger Arzt fährt im Jahr 2025 mit dem Pkw während 12 Monaten im Jahr von der Wohnung in die 30 km entfernt liegende Praxis und zurück. Unter Einbeziehung dieser Fahrten wird der Pkw (Bruttolistenpreis 50.000 EUR) überwiegend betrieblich genutzt. In der Gewinnermittlung stellen die Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug Betriebsausgaben dar. Als nicht abziehbare Betriebsausgaben sind dem Gewinn hinzuzurechnen:

 
0,03 % von 50.000 EUR × 30 km × 12 Monate 5.400 EUR
./. Entfernungspauschale (0,30 EUR × 20 km × 230 Tage) + (0,38 EUR x 10 km x 230 Tage) ./. 2.254 EUR
Hinzurechnungsbetrag 3.146 EUR

Handelt es sich bei den Zielorten um ständig wechselnde Betriebsstätten, sind die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe abzugsfähig.[1]

Ebenso entfällt der Hinzurechnungsbetrag für behinderte Menschen (Behinderungsgrad von mind. 70 % oder mind. 50 % zuzüglich Gehbehinderung).[2]

 
Hinweis

Entfernungspauschale ab 2026

Anmerkung der Redaktion: Mit dem Ende Dezember 2025 verkündeten Steueränderungsgesetz 2025 wird ab dem 1.1.2026 die Entfernungspauschale bereits ab dem 1. Entfernungskilom...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.041
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      1.029
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      1.001
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      999
    • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
      905
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      877
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      844
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      823
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      808
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      794
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      781
    • Jubiläumszuwendung
      779
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      771
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      762
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      750
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      719
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      718
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      709
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      705
    • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
      682
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Geschäftswagen / Einkommensteuer
    Geschäftswagen / Einkommensteuer

    1 Allgemeine Grundsätze Die einkommensteuerliche Behandlung des vom Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. vom Gesellschafter einer Personengesellschaft – im Folgenden vereinfachend als Unternehmer bezeichnet – oder von dessen Familienmitgliedern privat ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren