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Steueränderungsgesetz 2025

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Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Es enthält u.a. die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die Anhebung der Entfernungspauschale.

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Steueränderungen im Umsatzsteuerrecht, im Einkommensteuerrecht und in der Abgabenordnung. Dabei werden auch Maßnahmen umgesetzt, die technischen Charakter haben. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Dies könnte in der Bundesratssitzung am 19.12.2025 geschehen.

 
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
3. September 2025 BMF Referentenentwurf
10. September 2025 Regierungsentwurf
4. Dezember 2025 Verabschiedung Bundestag (Beschlussempfehlung)
19. Dezember 2025 Zustimmung Bundesrat
offen Verkündung

1 Änderungen im Umsatzsteuergesetz

1.1 Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent (ermäßigten Umsatzsteuersatz) reduziert. Als temporäre Krisenmaßnahme galt dies bereits vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023. Seit dem 1.1.2024 gilt für diese Leistungen wieder der Regelsteuersatz.

Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

1.2 Vorsteuer-Vergütungsverfahren, § 18g Satz 5 UStG

Die elektronische Bescheidbekanntgabe über die Nichtweiterleitung eines Antrages auf Vorsteuer-Vergütung durch das BZSt wird im Hinblick auf § 122a AO in der ab 1.1.2026 geltenden Fassung als Regelfall ausgestaltet, indem das derzeitige Zustimmungserfordernis des inländischen Unternehmers abgeschafft wird.

Gilt ab 1.1.2026

1.3 Nutzung der zentralen Zollabwicklung, § 21b UStG

Mit einem neuen § 21b UStG wird die im Zollkodex der Union (UZK) vorgesehene mitgliedst...

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