Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %

Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Zuordnung zum Betriebs­vermögen
  • Umfang der Privatnutzung
  • Ermittlung des Privatanteils
  • Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 8924 4639   sonstige betriebliche Erträge
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 8921 4645   sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Der Unternehmer kann seinen Pkw, den er zwischen 10 und 50 % betrieblich nutzt, seinem Privatvermögen oder seinem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen muss er beim Jahresabschluss die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, als Einnahmen erfassen. Der Unternehmer bucht die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Unentgeltliche Wertabgaben

an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des privaten Nutzungsanteils ohne Umsatzsteuer

Herr Huber ist Versicherungsmakler (von der Umsatzsteuer befreit) und nutzt seinen Firmenwagen, den er für 60.000 EUR gekauft hat, für betriebliche und private Fahrten. Die jährliche Kilometerleistung liegt bei 9.800 km. Herr Huber führt kein Fahrtenbuch. Den Umfang seiner betrieblichen Fahrten hat er über einen Zeitraum von 3 Monaten wie folgt ermittelt:

 
Kilometerstand am 1.4. 4.520 km
Kilometerstand am 30.6. 7.030 km
Kilometerleistung für 3 Monate 2.510 km

Zusammensetzung:

 
Fahrten zum Postfach an 58 Tagen × 8 km = 464 km
Geschäftsfahrten gem. Terminkalender 540 km
betriebliche Fahrten 1.004 km (40 %)
Differenz = private Fahrten 1.506 km (60 %)

Da Herr Huber den Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, reichen seine Aufzeichnungen über einen (zusammenhängenden) repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten aus, um dauerhaft 60 % der Kfz-Kosten als private Nutzung ausweisen zu können. Es sind in diesem Zusammenhang keine weiteren Aufzeichnungen mehr erforderlich.

Herrn Huber entstehen pro Jahr folgende Kosten:

 
Art der Kfz-Kosten Höhe der Kfz-Kosten

Abschreibung (60.000 EUR : 6 Jahre)

Benzin

Reparaturen/Wartung

Steuern

Versicherung

Sonstige Kfz-Kosten

10.000 EUR

1.498 EUR

926 EUR

235 EUR

726 EUR

142 EUR
Kosten insgesamt 13.527 EUR
Privatanteil 60 % (gerundet) 8.116 EUR

Buchungsvorschlag für den privaten Nutzungsanteil:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 8.116 8924/4639 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 8.116

3 Firmenwagen, der zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird: Zuordnungswahlrecht

Nutzt der Unternehmer seinen Pkw höchstens zu 50 % für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb), darf er die 1-%-Methode nicht anwenden. Außerdem gehört das Fahrzeug nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Unternehmer hat folgendes Wahlrecht:

  • Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen = Abzug aller Kfz-Kosten und Gewinnerhöhung in Höhe der Kosten, die auf Privatfahrten entfallen
  • Zuordnung zum Privatvermögen = Kosten, die auf die betrieblichen Fahrten entfallen, sind absetzbar entweder

    • pauschal mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer oder
    • mit den anteiligen tatsächlichen Kosten
 
Achtung

Besonderheiten bei der Zuordnung von Leasingfahrzeugen

Die 1 %-Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils kann bei einem Leasingfahrzeug nur dann angewendet werden, wenn es überwiegend betrieblich genutzt wird. Der Vertrag über ein obligatorisches Nutzungsrecht an einem fremden Wirtschaftsgut kann dem Betrieb eines Nutzungsberechtigten nur zugeordnet werden, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt. Dient das obligatorische Nutzungsrecht, wie z. B. der Leasing-Vertrag über ein Kraftfahrzeug, sowohl betrieblichen als auch außerbetrieblichen Zwecken, hängt die Zuordnung des Vertrags zum Betriebsvermögen davon ab, ob die betriebliche oder die außerbetriebliche Nutzung überwiegt[1].

Überwiegt der außerbetriebliche bzw. private Nutzungszweck, können die Rechte aus dem Vertrag nicht dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet werden, weil dies erst bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 50 % angenommen werden kann. Somit scheidet die Zuordnung eines Leasingvertrags zum gewillkürten Betriebsvermögen aus, wenn die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50 % beträgt.

Grundsätzlich kann ein Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zwar Gegenstand einer Sacheinlage oder eines originären Erwerbs sein. Das setzt jedoch voraus, dass es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, das bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung in der Bilanz angesetzt werden darf. Dazu muss jedoch ein konkreter Wert des immateriellen Wirtschaftsguts festgestellt werden können.

Das bedeutet, dass ein obligato...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können: Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
Firmenwagen
Bild: dusanpetkovic

Kostendeckelung, das heißt im Klartext: Der Betrag, der als Anteil für die private Pkw-Nutzung zu versteuern ist, ist nicht höher, als die entstandenen Kfz-Kosten. Es wird dafür eine Kontrollrechnung erstellt. Weiterhin gilt: Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, soweit sie über die Entfernungspauschale hinausgehen. Wie gerechnet und gebucht wird, lesen Sie hier.


Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung über 50 %
Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung über 50 %

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils 1-%-Methode 1 So kontieren Sie richtig!  Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren