Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FF 02/2026, Voreheliche Zuwendungen und Arbeitsleistungen im gesetzlichen Güterstand

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Das Oberlandesgericht Koblenz[1] hat – den wenigen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen folgend – entschieden, dass voreheliche Zuwendungen und Arbeitsleistungen separat (neben dem Zugewinnausgleich) über § 313 BGB auszugleichen sind, um ungerechtfertigte Nachteile beim Zugewinnausgleich zu vermeiden. Dieser Beitrag zeigt systematisch überzeugende und güterrechtsinterne Alternativen auf.

[1] Die Entscheidung ist abgedr. in diesem Heft, S. 78 f.

I. Sachverhalt

M und führten eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. F war Alleineigentümer eines Grundstücks, in welches M Sachwerte und Arbeitsleistungen investierte, um das Familienheim zu errichten. Später schlossen sie die Ehe miteinander, und lebten im gesetzlichen Güterstand. Die Ehe scheiterte, die Scheidung wurde beantragt.

II. Das güterrechtliche Problem

Zur Vereinfachung werden hier Zuwendungen und Arbeitsleistungen, entsprechend der Terminologie des Bundesgerichtshofs,[2] übergeordnet als Wertschöpfungen bezeichnet.

Solche Wertschöpfungen können, soweit sie in der Ehezeit bis zur Trennung erfolgen, über das sog. Nebengüterrecht ausgeglichen werden (konkludente Ehegatteninnengesellschaft und sui-generis-Vertrag, dieser in seinen beiden Ausprägungen über die ehebezogene Zuwendung bzw. die eheliche Arbeitsleistung, genannt familienrechtlicher Kooperationsvertrag). Diese Anspruchsgrundlagen können unter bestimmten Voraussetzungen, falls bzw. soweit ein Zugewinnausgleich aus rechtlichen[3] oder tatsächlichen[4] Gründen scheitert, zu einem alternativen Vermögensausgleich führen. Ihre Existenz und Notwendigkeit beruht auf Versäumnissen des früheren Güterrechtsgesetzgebers, der zunächst die Frist des Art. 117 Abs. 1 GG nicht beachtet und bei der dann gefundenen Lösung[5] nicht weit genug voraus gedacht hat.[6] Das Ergebnis (das sog. Nebengüterrecht als Richterrecht) besc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.360
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    907
  • Jubiläumszuwendung
    871
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    813
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    775
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    768
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    757
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    732
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    721
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    719
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    706
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    701
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    686
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    672
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    653
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    643
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    635
  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    623
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    616
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    598
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


OLG Köln 19 U 56/01
OLG Köln 19 U 56/01

  Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.1.2001 verkündete Urteil des LG Köln – 20 O 535/00 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 87.500 DM ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren