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Eigentümerversammlung / 5.4 Behandlung der Tagesordnungspunkte und Diskussion

Alexander C. Blankenstein
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Der Versammlungsleiter ruft die einzelnen Punkte der Tagesordnung in der Reihenfolge auf, die in der Einladung angegeben ist. Er hat den Wohnungseigentümern Gehör im Rahmen der Diskussion über die einzelnen Beschlussgegenstände zu verschaffen.

5.4.1 Änderung, Vertagung und Absetzen von Tagesordnungspunkten

Die Wohnungseigentümerversammlung kann ohne vorherige Ankündigung über die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung mehrheitlich beschließen.

 

Musterbeschluss: Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

TOP XX Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

Der Tagesordnungspunkt ____ wird vorgezogen und als erster Tagesordnungspunkt zur Erörterung und Beschlussfassung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Gleiches gilt für die Vertagung und das Absetzen von Tagesordnungspunkten.

 

Musterbeschluss: Vertagung eines Tagesordnungspunkts

TOP XX Vertagung des Tagesordnungspunkts

Über Tagesordnungspunkt ____ wird auf der heutigen Eigentümerversammlung nicht abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Auch die Absetzung eines Tagesordnungspunkts kann mehrheitlich beschlossen werden. Allerdings kann dies ausnahmsweise dann ein Anfechtungsrisiko bergen, wenn der Geschäftsordnungsbeschluss erkennbar zur Behinderung der Rechte desjenigen geschieht, der die Abstimmung wünscht.[1]

 

Musterbeschluss: Absetzen eines Tagesordnungspunkts

TOP XX Absetzung des Tagesordnungspunkts

Der Tagesordnungspunkt ____ wird nicht zur Erörterung und Beschlussfassung gestellt, weil _______.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthal...

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Siehe Eigentümerversammlung, Kap. 2.6 Inhalt der Einladung und Kap. 4.4 Behandlung der Tagesordnungspunkte und Diskussion

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