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Basiswissen Umsatzsteuer / 4 Unternehmen

Prof. Dr. Ralf Alefs
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4.1 Umfang des Unternehmens

Das Unternehmen umfasst nach der gesetzlichen Definition die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Neben dem Unternehmen hat eine natürliche Person einen Privatbereich, der die Wohnung, die Familie usw. umfasst. Aber auch Gesellschaften haben einen nichtunternehmerischen Bereich, er wird allerdings nicht als Privatbereich bezeichnet. Der nichtunternehmerische Bereich einer Gesellschaft hat aber die gleichen Rechtsfolgen wie der Privatbereich bei natürlichen Personen.

4.2 Einheit des Unternehmens

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, das verschiedene eigenständige Einkunftsarten kennt, wie z. B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kennt das Umsatzsteuergesetz nur ein Unternehmen des Unternehmers. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben (Einheitstheorie). Das Unternehmen kann deshalb durchaus mehrere Tätig­keitsbereiche umfassen.

 
Einkommensteuer Umsatzsteuer

Ertragsteuerliche unternehmerische Einkunftsquellen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbstständige Arbeit

Einheitliches Unternehmen (mit zudem größerem Umfang, z. B. auch Vermietung und Verpachtung).

Ausnahme: Verschiedene Rechtsformen für einzelne unternehmerische Tätigkeiten können zu mehrere Unternehmen führen.

4.3 Innenumsatz

Warenbewegungen innerhalb des Unternehmens im Inland sind keine Lieferungen, da die Gegenstände nicht in den Verfügungsbereich eines Dritten gelangen. Man bezeichnet einen solchen Vorgang als nichtsteuerbaren Innenumsatz. Hierzu zählt z. B. das Verbringen von Waren in eine andere Betriebsstätte (beachte Ausnahme: innergemeinschaftliche Verbringenstatbestände innerhalb der EU) oder das Verbringen von Waren innerhalb eines Organkreises.

4.4 Grund- und Hilfsgeschäfte

Erfolgen Leistungen vom Unternehmensbereich...

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